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BVfK-Wochenendticker
8. Mai 2021
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

„Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle“ – und nicht der Gewinn?

Klartext statt Plattitüden - so macht Dialog Sinn

Hart in der Sache - freundlich im Umgang

Prüfstein für AUTO1: Das BVfK-B2B-Schiedsverfahren

Geld mit allem verdienen, was rollt - egal womit es angetrieben wird

Zwischenergebnis der Reaktionen aus Politik und Wirtschaftsverbänden auf die Anschreiben des BVfK in Bezug auf die Kritik am neuen Gewährleistungsrecht

Neues Schneeballsystem oder lukratives Geschäft mit Hindernissen?

ELN erklärt: Leasing-Button, Fahrzeug-Outlet, Extra-Markt und ELN-Rebuy

Welche Arbeitgeberpflichten treffen Kfz-Händler im Hinblick auf Corona-Test-Angebote?

BVfK-Rechtskonzept: Die günstige Alternative

Fahrzeugdarstellung optimiert in BVfK-Autowelt und Händlerwebseiten

TÜV-BVfK-Gebrauchtwagenzertifikat: Sondertarife für BVfK-Mitglieder

Autorechtstag Aktuell: Der BAFA-Umweltbonus für Elektro- und Hybridfahrzeuge – Hinweise zur wettbewerbskonformen Werbung

Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle“... sagt wer? Der Geschäftsführer von WKDA! Wer daran zweifelt, wird vielleicht vermuten, dass sich diese Aussage eher auf AUTOHERO beziehen könnte, denn auch für dieses Unternehmen ist Hamza Saber, der am gestrigen Freitag den Weg zum BVfK nach Bonn fand, verantwortlich. Anlass waren nicht nur unsere kritischen Äußerungen (einloggen und Suchbegriff „auto1“ eingeben) im Zusammenhang mit dem Börsengang des Mutterunternehmens AUTO1 im Februar dieses Jahres, sondern auch das Bedürfnis, der bereits seit 2015 immer wieder aufkommenden Kritik an den Geschäftspraktiken der seit kurzem in Börsenkreisen den „Einhörnern“ zugerechneten Unternehmensgruppe entgegenzutreten.

Dem Motto folgend „besser miteinander, als übereinander reden“ haben wir also mit Unterstützung von BVfK-Verwaltungsrat und fundiertem Kenner der großen Pkw-Plattformen Thomas Wittlich mehr als 3 Stunden über die unterschiedlichen, aber auch über die gemeinsamen Standpunkte und Sichtweisen in Bezug auf das Kfz-Business diskutiert. Nachdem wir richtiggestellt hatten, dass nach BVfK-Auffassung für ein Unternehmen der Gewinn an erster Stelle steht und die Kundenzufriedenheit eine der sich daraus ergebenden Konsequenzen ist, wurde zunehmend auf Plattitüden verzichtet und mehr Klartext geredet, was dann den Zeitaufwand auch gerechtfertigt hat.
WKDA-Termin BVfK 7-5-2021-web
Wenn auch nicht zu erwarten ist, dass sich bei dem primär auf Digitalisierung, optimierte Prozesse und eine Strategie der Gewinnmaximierung durch Marktbeherrschung ausgerichteten Unternehmensgruppe Grundlegendes ändern wird, ist diese Form der Diskussion erfahrungsgemäß dennoch die effizienteste, um Veränderungen herbeizuführen. Natürlich müssen die Vertreter einer Interessengemeinschaft auch öffentlich Position beziehen und Kritik üben. Sie muss pointiert sein und wachrütteln. Doch darf man dabei niemanden persönlich verletzen und meinen, man habe das alleinige Recht auf richtige Bewertung gepachtet. Das gegenseitige Beschimpfen mag zwar der spontanen Erleichterung dienen, bringt allerdings auf Dauer nichts, außer der Tatsache, dass man das Gegenteil erreicht, wenn man den anderen an die Wand drückt und niedermacht.

Diese gesunde Mischung aus Härte in der Sache und Freundlichkeit im Umgang hat dazu geführt, dass sich in der Vergangenheit bei vielen die Haltung gegenüber dem seriösen freien Kfz-Handel positiv verändert hat. Wer sich davon überzeugen will, möge z.B. beim ADAC in der Verbraucherschutzabteilung anrufen und sich über den BVfK und insbesondere seine Händler erkundigen.

Ob uns die mit gigantischem Kapital ausgestatteten IT-Autohändler aus Berlin überzeugen werden, in Zukunft einen fairen Umgang mit den Kollegen zu praktizieren, wird sich herausstellen. Erster Prüfstein wird die Frage sein, ob man sich bereit erklären wird, sich zukünftig dem BVfK-B2B-Schiedsverfahren zu unterwerfen, so wie wir es bereits erfolgreich mit anderen Kooperationspartnern praktizieren. Wir haben erklärt, dass hier ein System entwickelt wurde, welches dazu dient, eine sachliche und ausgewogene Entscheidung eines Gerichts vorwegzunehmen und dabei viel Zeit, Nerven und Geld zu sparen. Ein effizienter Weg, der den Kopf schnell wieder frei macht für positive Energie und bessere Ergebnisse. Der allerdings voraussetzt, dass man tatsächlich mit redlicher Absicht unterwegs ist und/oder den Streit nicht der Rechthaberei willen sucht.

Interessant übrigens auch die Antwort unseres Besuchers auf die Frage, wie man denn die Zukunft der Elektromobilität und die der Verbrennungsmotoren sieht. Wie zu erwarten, fiel die Bewertung unaufgeregt aus. Man stelle sich nicht die Frage, was gut oder schlecht ist, sondern gehe davon aus, dass die Politik die Entscheidung längst zu Gunsten der Elektromobilität gefällt habe und man sich darauf einstellen werde. Das bedeute allerdings auch, dass man damit rechne, dass die Hersteller anstreben würden, von der kompletten Wertschöpfungskette auch wegen der wertvollen Materialien in gebrauchten Elektroautos profitieren zu wollen. Die extrem hohe Leasingquote bei Elektroautos seien ein Anzeichen dafür.

Dies war dann auch nicht der einzige Anknüpfungspunkt für gemeinsame Interessen dahingehend, dass der Autohandel in seiner Bedeutung zu stärken ist, damit zukünftig weiter Geld verdient werden kann, mit allem was rollt. Egal womit es angetrieben wird.

In diesem Sinne:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.



Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

Bild oben: Thomas Wittlich, Hazma Saber, Ansgar Klein (v.l.n.r.)
Altmaier

Zwischenergebnis der Reaktionen aus Politik und Wirtschaftsverbänden auf die Anschreiben des BVfK in Bezug auf die Kritik am neuen Gewährleistungsrecht

Seit Mitte März wurden 109 der für die Thematik zuständigen Vertreter der Parteien und politischen Organisationen durch den BVfK angeschrieben. Daraufhin konnten bisher lediglich 9 Rückmeldungen verzeichnen. Sie kamen ausschließlich von Vertretern der CDU, bzw. der CDU/CSU Bundestagsfraktion. Mit Ausnahme der Antwort des Bundeswirtschaftsministers Altmaier nahezu gleich lautend mit der eher lapidaren Erklärung, es gehe um die Ziele hohes Verbraucherschutzniveau, erhöhte Rechtssicherheit, Stärkung der Nachhaltigkeit im Handel und Vollharmonisierung. Außerdem könne der nationale Gesetzgeber nicht hinter Mindeststandards der Richtlinie wie z. B. bei Dauer der Beweislastumkehr zurückfallen.
Das BMWI äußerte sich detaillierter: "Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich bei den Richtlinienverhandlungen für die bestmögliche Lösung für den Handel eingesetzt und verhindert, dass auf nationaler Ebene keine noch weitergehenden Verschärfungen eingeführt wurden.Auch wenn sich die Beweislastumkehrfrist … künftig verdoppeln wird, ist der Bundesrat … der Empfehlung der Ausschüsse, die Frist auf zwei Jahre zu verlängern — und damit von der Regelungsoption des Artikels 11 Absatz 2 der Richtlinie Gebrauch zu machen — nicht gefolgt.“ Das vollständige Schreiben des BMWI finden Sie hier > BMWI-Antwortschreiben an den BVfK vom 5. Mai 2021

Die übrigen Parteien SPD, FDP, die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und AFD haben es bisher nicht geschafft, zu den brennenden Themen Stellung zu beziehen. Es gilt daher nochmals der Appell an alle BVfK-Mitglieder, sich unmittelbar an ihre zuständigen Wahlkreisabgeordneten zu wenden. Textvorschläge liegen zur freien Verwendung bereit.

Auch wenn es richtig ist, dass Vieles von dem, was aus Brüssel kommt, nicht mehr zu ändern ist, so gilt es dennoch, nicht nur das Bewusstsein für die Zukunft zu schaffen, sondern auch den noch vorhandenen Spielraum zu Gunsten des Autohandels zu nutzen. Einer davon betrifft die Rügepflicht. Mitmachen ist jetzt wichtig, denn gemeinsam sind wir stärker!

An der BVfK-Kampagne mitwirken – so funktioniert´s:


1. Suchen Sie unter nachfolgendem Link den/die Bundestagsabgeordnete(n) Ihres Wahlkreises über die komfortable Suchfunktion heraus: https://www.bundestag.de/abgeordnete#

2. Fügen Sie Namen und Adressdaten der von Ihnen ausgewählten Abgeordneten in den Entwurf des BVfK zur Stellungnahme ein, der im Word-Format unter diesem Link abgerufen werden kann (bitte vorher im Mitgliederbereich einloggen): Anschreiben an die Bundestagsabgeordnete(n)

3. Versenden Sie das Schreiben im eigenen Namen auf Ihrem Briefpapier an die Adresse Ihrer Wahlkreisabgeordneten und – Kandidaten und verfolgen Sie den BVfK-Wochenendticker, um über aktuelle Erkenntnisse unterrichtet zu werden. Sobald Sie von den Angeschriebenen eine Antwort erhalten, sollten Sie diese zur Prüfung an den BVfK (rechtsabteilung@bvfk.de) weiterleiten. Dies hilft uns auch bei der Erstellung einer Gesamtübersicht. Zudem können wir Ihnen beim Verfassen weiterer Schreiben behilflich sein.
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Neues Schneeballsystem oder lukratives Geschäft mit Hindernissen?


Flexibilität und die Bereitschaft, neue Wege zu gehen, sind Merkmale erfolgreicher freier Autohändler. Es gilt allerdings auch die Regel: Je größer die Gewinnerwartung umso höher das Risiko. Aus aktuellem Anlass möchten wir auf Warnmeldungen aus der Vergangenheit hinweisen, die nach wie vor Gültigkeit haben.

BVfK-Wochenendticker 26. August 2017 : WARNMELDUNG VOR SCHNEEBALLSYSTEM!
+++ Hochbegehrte Ware +++ Superpreise +++ hohe Anzahlungen +++ außergewöhnlich lange Lieferzeiten +++ bisher völlig unbekannte Anbieter +++

BVfK-Wochenendticker 7. April 2018 : Geld weg, Traum vom Traumauto geplatzt und plötzlich taucht eine TV-Bachelor-Kandidatin auf.

BILD: Die Medien berichten: Wagen bezahlt, aber nie erhalten. Ermittlungen gegen EU-Autohändler. Einzelne beschädigen immer wieder das Vertrauen - auch in den seriösen EU-Neuwagenhandel.
ELN

BVfK-Partner ELN erklärt: Leasing-Button, Fahrzeug-Outlet, Extra-Markt und ELN-Rebuy

ELN-Partner können ihren ELN-Fahrzeugangeboten auch einen Leasingrechner für ihre Kunden hinzufügen. Dazu benötigen sie lediglich einen Link zum Leasingrechner ihrer Leasing-Bank. Dieser wird einfach nur hinterlegt und kann dann vom Kunden geöffnet werden. Eins von vielen Angeboten des BVfK-Partners mit vielen Bechaffungsquellen: Das ELN Fahrzeug-Outlet, der Extra-Markt und die Zukaufsplattform ELN-ReBuy sind mit nur einem Klick entfernt! > weiterlesen

BVfK-Mitglieder erhalten als ELN-Neukunde Sonderkonditionen: > www.autohandel-optimierer.de
TÜV-BVfK

TÜV-BVfK-Gebrauchtwagenzertifikat: Sondertarife für BVfK-Mitglieder

Gebrauchtwagenzertifikat in Verbindung mit einer Hauptuntersuchung (inkl. Probelauf / keine Probefahrt)
  • mit Lackschichtdickenmessung 45 €
  • ohne Lackschichtdickenmessung 40 €
–> Die jeweiligen geltenden Kosten der Hauptuntersuchung in Ihrem Bundesland entnehmen Sie bitte den Anlagen.

Gebrauchtwagenzertifikat ohne Hauptuntersuchung (inkl. Probelauf / keine Probefahrt)
  • mit Lackschichtdickenmessung 55 €
  • ohne Lackschichtdickenmessung 50 €
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Fahrzeugdarstellung optimiert in BVfK-Autowelt und Händlerwebseiten

Mehr Felder verfügbar für eine bessere Fahrzeugbeschreibung

Mit dem letzten Update unserer BVfK-Fahrzeugverwaltung AAGENT24, stehen den Nutzern zusätzliche Felder zur Verfügung, mit denen die Fahrzeuge nun noch detaillierter beschrieben werden können. Dabei handelt es sich um die folgenden Fahrzeuginformationen: „Anzahl Türen“, „Anzahl Sitze“, „Metallic-Lackierung“, „HSN“, „TSN“ und „VIN“.
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BVfK-Rechtskonzept: Die günstige Alternative

Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben im Alltag eines Unternehmers nicht aus. Dann kann sich derjenige glücklich schätzen, der auf einen guten Rechtsbeistand zurückgreifen kann, mit dem er vertrauensvoll zusammenarbeitet. Ein aktuelles Beispiel eines Händlers zeigt jedoch, dass nicht für alle Anwälte das Interesse des eigenen Mandanten, sondern womöglich eher ein hohes Honorar zählt. Wir empfehlen unseren Mitgliedern daher in Streitfällen die zügige Einschaltung der BVfK-Rechtsabteilung. Für BVfK-Garantiemitglieder lohnt sich dieser Weg sogar besonders.
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Welche Arbeitgeberpflichten treffen Kfz-Händler im Hinblick auf Corona-Test-Angebote?

Bereits seit dem 15. April 2021 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, Corona-Tests anzubieten. Nachfolgend soll insbesondere noch einmal zusammengefasst werden, welche Art von Tests in Frage kommen, von wem und wo diese durchzuführen sind, in welcher Form die Arbeitnehmer über das Testangebot zu informieren sind und was zu tun ist, wenn der Teststreifen tatsächlich zwei Striche anzeigt.
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Autorechtstag Aktuell: BGH: Kein Widerrufsrecht beim Kilometerleasingvertrag – Ausnahme Fernabsatzvertrag?

Der BGH hat jüngst entschieden, dass der Verbraucher eines Kfz-Leasingvertrages mit Kilometerabrechnung kein Widerrufsrecht besitzt (Urt. v. 24.02.2021, VIII ZR 36/20).
Damit steht fest, dass das Widerrufsrecht für im Wege des Fernabsatzes und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Kilometerleasingverträge nicht durch ein vorrangiges verbraucherrechtliches Widerrufsrecht gem. § 312g Abs.3 BGB blockiert wird. Da Leasingverträge zunehmend im Wege des Fernabsatzes ohne Einschaltung des Autohandels abgeschlossen werden, rückt nunmehr die Frage in den Blickpunkt, ob dem Verbraucher eines Kilometerleasingvertrages in diesen Fällen ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB zugebilligt werden kann. Dies ist höchst strittig.
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covid-19-4922384_1920

Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Übersicht aller Informationen für BVfK-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
BVfK-Mitgliederinformationen und Empfehlungen zu Corona-Einschränkungen

Termine

Rheingold

14. Deutscher Autorechtstag
30. - 31. August 2021

Der nächste Deutsche Autorechtstag wurde erneut verlegt und findet nun am 30. und 31. August 2021 statt. Melden Sie sich hier an. > hier anmelden
allesGute